Am 15. Mai ist es wieder soweit: das Volk wird gezählt – Wichtige Informationen zum Datenschutz

Am 15. Mai ist es wieder soweit: das Volk wird gezählt – Wichtige Informationen zum Datenschutz

Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Auf diese statistischen Erhebungen stützen sich viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden.

Wie schon beim Zensus 2011 wird auch der Zensus 2022 nicht als Totalerhebung, sondern als registergestützte Erhebung durchgeführt. Das bedeutet, dass in großem Umfang bestehende Datenbestände der staatlichen Verwaltung (Register) als Basisinformation genutzt werden und im Rahmen der Haushaltebefragung nicht die gesamte, sondern bundesweit nur eine Stichprobe von ca. 10-12% der Bevölkerung direkt befragt wird. In Hamburg als Stadtstaat werden ca. 60.000 und in Schleswig-Holstein ca. 220.000 Haushalte direkt befragt. Daneben werden in der grundsätzlich online oder schriftlich durchgeführten Gebäude- und Wohnungserhebung sämtliche Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigten befragt.

Viele Bürgerinnen und Bürger Hamburgs und Schleswig-Holsteins werden daher ab dem 8. Mai vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord) mit der Post eine Aufforderung zur Teilnahme am Zensus 2022 erhalten und sich vielleicht fragen:

  • Was ist ein Zensus?
  • Warum habe ich diesen Brief erhalten, meine Bekannten aber nicht?
  • Um welche personenbezogenen Daten geht es und was passiert mit ihnen?
  • Muss ich Auskunft erteilen? Was ist mit dem Datenschutz?

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit möchte daher die Betroffenen zum diesjährigen Zensus informieren. Antworten auf die genannten und weitere Fragen sowie ergänzende Informationen zum Zensus 2022 haben wir hier bereitgestellt.

Zum Zensus 2022 sagt Thomas Fuchs, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Der diesjährige Zensus ist bereits der zweiter seiner Art, dennoch ist es für die Befragten beileibe kein alltäglicher Vorgang. Bürger:innen müssen im Rahmen der Volkszählung dem Staat tiefe Einblicke in ihr Privatleben gewähren und viele personenbezogenen Informationen preisgeben. Aus diesem Grund ist der Datenschutz hier von besonderer Bedeutung. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit war in der Vorbereitung des Zensus‘ gut eingebunden und wird sowohl während als auch nach der Durchführung die datenschutzkonforme Umsetzung aufmerksam begleiten. Mit den heute veröffentlichten FAQ geht der HmbBfDI auf häufige Fragen der Bürger:innen ein und möchte so dazu beitragen, bestehende Unsicherheiten abzubauen.“

Hier geht es zur Pressemitteilung.

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